Für sich selbst zu sorgen, vorzusorgen und Dinge frühzeitig zu regeln sowie verbindlich festzulegen, ist sinnvoll im Sinne einer umsichtigen Lebensplanung und Rücksichtnahme auf die eigene Familie. Ob Bestattungsvorsorge, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Organspendeausweis oder der digitale Nachlass, wer selbstbestimmt lebt und bleiben möchte, ist gut mit einigen Vorsorgemaßnahmen und Verfügungen beraten.
Angehörige emotional zu entlasten, für finanzielle Sicherheit zu sorgen sowie die Vermeidung von Unsicherheiten und Streitigkeiten sind nur einige der guten Gründe für wichtige Verfügungen, die wir Ihnen hier kurz vorstellen.
Die Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle Maßnahme, um die eigenen Angehörigen in Zeiten der Trauer zu entlasten. Durch frühzeitige Planung können nicht nur persönliche Wünsche bezüglich der Bestattung bestimmt, sondern auch finanzielle Aspekte geregelt werden. Dies minimiert die finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen und stellt zugleich sicher, dass die Bestattung gemäß den individuellen Vorstellungen gestaltet wird.
In einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge können Sie alle Bestattungsdetails, wie u. a. die Bestattungsart, die Grabstelle, den Ort der Trauerfeier oder die Inhalte der Trauerpost, festlegen. Der Vertrag ist verbindlich und verhindert mögliche Missverständnisse. Während der Vertragslaufzeit können Änderungen noch jederzeit vorgenommen werden.
Der zentrale Aspekt der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung. Dafür bieten sich zwei Finanzierungsmodelle an: ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Beide Modelle sichern die ermittelten Kosten bzw. die gewünschte Summe ab und schützen die Einlage auch vor dem Zugriff Dritter.
Im Bestattungsinstitut Hans Weichselgärtner beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zur Bestattungsvorsorge. Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns!
In Deutschland regelt das Erbrecht die Weitergabe von Besitztümern. Wenn jemand stirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, es sei denn, es liegt ein gültiges Testament vor. Die Erbfolge berücksichtigt die Verwandtschaftsverhältnisse, wobei Ehepartner und Kinder in erster Linie erben. Unabhängig von der Erbverteilung laut Testament steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtteil zu.
Durch ein Testament lassen sich Erbregelungen nach persönlichen Wünschen gestalten und Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge oder beispielsweise Vereine berücksichtigen. Steuerliche Überlegungen können ebenfalls eine Rolle spielen, da Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie |
Wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, dann können es bestenfalls andere in Ihrem Sinne tun. Mit Verfügungen schaffen Sie klare Handlungsrichtlinien für den Fall von Unvorhersehbarkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen.
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Organspende
Digitaler Nachlass
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Im Sterbefall kommen auf die Angehörigen einige Formalitäten, die Regelung
des digitalen Nachlasses sowie diverse Ab- und Ummeldungen zu.
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