Gute Gründe

Dinge frühzeitig regeln

Für sich selbst zu sorgen, vorzusorgen und Dinge frühzeitig zu regeln sowie verbindlich festzulegen, ist sinnvoll im Sinne einer umsichtigen Lebensplanung und Rücksichtnahme auf die eigene Familie. Ob Bestattungsvorsorge, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Organspendeausweis oder der digitale Nachlass, wer selbstbestimmt lebt und bleiben möchte, ist gut mit einigen Vorsorgemaßnahmen und Verfügungen beraten.

Angehörige emotional zu entlasten, für finanzielle Sicherheit zu sorgen sowie die Vermeidung von Unsicherheiten und Streitigkeiten sind nur einige der guten Gründe für wichtige Verfügungen, die wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Bestattungsvorsorge

Angehörige entlasten und finanziell absichern

Die Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle Maßnahme, um die eigenen Angehörigen in Zeiten der Trauer zu entlasten. Durch frühzeitige Planung können nicht nur persönliche Wünsche bezüglich der Bestattung bestimmt, sondern auch finanzielle Aspekte geregelt werden. Dies minimiert die finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen und stellt zugleich sicher, dass die Bestattung gemäß den individuellen Vorstellungen gestaltet wird.

In einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge können Sie alle Bestattungsdetails, wie u. a. die Bestattungsart, die Grabstelle, den Ort der Trauerfeier oder die Inhalte der Trauerpost, festlegen. Der Vertrag ist verbindlich und verhindert mögliche Missverständnisse. Während der Vertragslaufzeit können Änderungen noch jederzeit vorgenommen werden.

Der zentrale Aspekt der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung. Dafür bieten sich zwei Finanzierungsmodelle an: ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Beide Modelle sichern die ermittelten Kosten bzw. die gewünschte Summe ab und schützen die Einlage auch vor dem Zugriff Dritter.

Im Bestattungsinstitut Hans Weichselgärtner beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zur Bestattungsvorsorge. Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns!

Erbe & Testament

Das deutsche Erbrecht

In Deutschland regelt das Erbrecht die Weitergabe von Besitztümern. Wenn jemand stirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, es sei denn, es liegt ein gültiges Testament vor. Die Erbfolge berücksichtigt die Verwandtschaftsverhältnisse, wobei Ehepartner und Kinder in erster Linie erben. Unabhängig von der Erbverteilung laut Testament steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtteil zu.

Durch ein Testament lassen sich Erbregelungen nach persönlichen Wünschen gestalten und Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge oder beispielsweise Vereine berücksichtigen. Steuerliche Überlegungen können ebenfalls eine Rolle spielen, da Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
 

Bitte beachten Sie
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

 

Verfügungen

Selbstbestimmt bis zum Schluss

Wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, dann können es bestenfalls andere in Ihrem Sinne tun. Mit Verfügungen schaffen Sie klare Handlungsrichtlinien für den Fall von Unvorhersehbarkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen.

Vorsorgevollmacht

  • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sich umfassend absichern und den Schutz Ihrer individuellen Interessen gewährleisten. Durch die Vollmacht überträgt eine Person, der sogenannte Vollmachtgeber, einem Vertrauten, dem Bevollmächtigten, das Recht, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind, kann eine Vertrauensperson mit Vorsorgevollmacht finanzielle, organisatorische und gesundheitlich relevante Entscheidungen für Sie treffen.

    Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen.

Patientenverfügung

  • Aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Krankheit sind Patienten gelegentlich nicht mehr in der Lage, ihre Wünsche bzw. individuellen Vorstellungen bezüglich ihrer medizinischen Versorgung zu äußern. Durch das rechtzeitige Verfassen einer Patientenverfügung können Sie eigenständig und selbstbestimmt Vorgaben für die Durchführung oder Unterlassung von medizinischen Maßnahmen festlegen. An diese sind Ihre behandelnden Ärzte rechtlich gebunden. Mit einer Patientenverfügung schaffen Sie Klarheit und entlasten im Zweifel Ihre Angehörigen.

    Sie können Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen.

Organspende

  • Haben Sie sich schon einmal Gedanken zur Organspende gemacht? Ob Sie sich dafür oder dagegen entscheiden – sinnvoll ist die Dokumentation des eigenen Willens mit einem Organspendeausweis. Mit dem Ausweis ist Ihre Entscheidung verbindlich für Ihre Angehörigen und Ärzte. Voraussetzung für eine Organspende (einzelne Organe können ausgeschlossen werden) ist die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls sämtlicher Hirnfunktionen.

    Tragen Sie Ihren Organspendeausweis möglichst immer bei sich.

Digitaler Nachlass

  • Neben dem materiellen Erbe erfordert heutzutage auch der digitale Nachlass besondere Aufmerksamkeit. Nahezu jeder von uns hinterlässt digitale Spuren. Darunter fallen Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Software- oder Musiklizenzen sowie Verträge mit Online-Diensten. Das alles sollte korrekt abgemeldet, umgemeldet und abgewickelt werden.

    Auf Wunsch geben wir Ihnen gern Hinweise zur Regelung des digitalen Nachlasses oder vermitteln Ihnen Dienstleister, die Sie damit beauftragen können.

Digitaler Nachlass - Sichere Abmeldungen über Columba

Im Sterbefall kommen auf die Angehörigen einige Formalitäten, die Regelung
des digitalen Nachlasses sowie diverse Ab- und Ummeldungen zu.

Ob Rentenversicherung, Krankenkasse, Stromanbieter oder Handyvertrag –
wir bieten Ihnen eine sichere, einfache und bequeme Erledigung über den
Dienst von Columba.

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